Allgemeine Geschäftsbedingungen Gewinnspiel Weinheimat - Magazin
Dieses Gewinnspiel wird veranstaltet von der
Weinheimat Württemberg eG
Raiffeisenstraße 6, 71696 Möglingen (folgend WWG).
Die Gewinner der ausgelobten Preise werden nach Einsendeschluss mittels manueller oder elektronischer Losziehung ermittelt.
1. Teilnahme
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Die Teilnahme ist per Postkarte, Email und im Weinheimat Blog möglich. Notwendig zur Teilnahme sind die Antwort auf die Gewinnspielfrage sowie die Angaben zur eigenen Postadresse.
2. Teilnahmedaten
Bitte beachten Sie, dass bei der Teilnahme mindestens Vor- und Nachname sowie Ihre E-Mail-Adresse anzugeben sind. Die zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlichen Daten werden von uns gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den gesonderten Datenschutzbestimmungen, siehe www.weinheimat-wuerttemberg.de/datenschutz/
Diese Informationen werden vom Veranstalter für die Durchführung des Gewinnspiels (Auslosung) verwendet. Einer Verwendung seiner Daten kann der Teilnehmer jederzeit widersprechen, z.B. durch eine E-Mail an info(at)weinheimat-wuerttemberg.de oder schriftlich. Die von den Teilnehmern gespeicherten Daten werden bis zur Auslosung gespeichert, jene der Gewinner so lange, wie es für die Erfüllung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist.
3. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter der WWG und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
4. Mehrfachteilnahmen, falsche Angaben
Die Gewinnspielteilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Ein Mitspielen über Strohmänner ist nicht erlaubt. Jeder Teilnehmer darf nur einmal teilnehmen. Mehrfacheinsendungen führen zum Ausschluss vom Gewinnspiel. Das Gleiche gilt bei der Eingabe falscher oder fremder Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse).
5. Einsendeschluss/Gewinnermittlung
Als Teilnahmeschluss gilt das jeweils beim definierten Gewinnspiel kommunizierte Datum. Anmeldungen, die nach diesem Datum eingehen, nehmen nicht mehr an der Verlosung teil. Die Ziehung der Gewinner findet am jeweils kommunizierten Datum statt.
6. Gewinnausschüttung
Der Gewinn ist ein Festtagspaket der Weinheimat Württemberg, dieses wird insgesamt zehn mal verlost. Die Gewinnerermittlung erfolgt mittels eines manuellen oder computergestützten Losverfahrens. Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Die Gewinne werden nach Angabe der Adresse postalisch versendet. Für die Zahlung eventuell anfallender Steuern sind die Gewinner selbst verantwortlich. Eine Barauszahlung, Auszahlung in anderen Sachwerten oder Tausch der Gewinne ist nicht möglich. Die Preise sind nicht übertragbar.
7. Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, über den in Ziff. 2 und 3 genannten Personenkreis hinaus, weitere Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern ein Ausschluss sachlich begründet ist oder in betrügerischer Absicht gehandelt wurde.
8. Verfall, Neuziehung
Sofern die Ausschüttung eines Gewinns nicht möglich ist, weil eine Gewinnbenachrichtigung und/oder Gewinnzustellung scheitern und nicht binnen eines Monats nach der Ziehung nachgeholt werden können, verfällt der Gewinnanspruch, und es findet eine erneute Ziehung statt.
9. Maßnahmen bei Störungen des Gewinnspielablaufs
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus sachlichen Gründen jederzeit ohne Vorankündigung zu modifizieren, abzubrechen oder zu beenden. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Gewinnspiel nicht (mehr) planmäßig verlaufen kann (z.B. bei Infektion von Computern mit Viren, bei Fehlern der Soft- oder Hardware oder aus sonstigen technischen, tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, die die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität oder die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels behindern.
10. Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
11. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das Gewinnspiel unterliegt dem deutschen Recht.