Teilnahmebedingungen des Frühlings-Gewinnspiels im Wein Heimat Blog
Vom 22.03.2021 bis 01.04.2021 und am 03.04.2021 stellen wir jeden Tag einen Wein aus der Weinheimat Württemberg vor, der optimal zum Frühling passt. Und eine Flasche dieses Weines könnt Ihr gewinnen: Einfach den Gewinnspiel-Blogpost des aktuellen Tages kommentieren – schon seid Ihr im Lostopf. Aus allen Teilnehmern ziehen wir am Folgetag (an Wochenenden am darauffolgenden Werktag) den Gewinner oder die Gewinnerin. Am Ostersonntag, 04.04. gibt es, bei gleichem Spielmodus, ein Spargelpaket der Weinheimat Württemberg zu gewinnen.
Die Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels noch einmal im Detail:
- Veranstalter des Gewinnspieles ist die Weinheimat Württemberg eG, Raiffeisenstr. 6, 71696 Möglingen. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind entweder an info@weinheimat-wuerttemberg.de oder schriftlich an oben genannte Adresse zu richten. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram, und wird in keiner Weise von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Auf diesen Plattformen wird lediglich auf das im Wein Heimat Blog stattfindende Gewinnspiel hingewiesen.
- Teilnahmeberechtigt sind Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind.
- Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch kommentieren des jeweils aktuellen „Frühlings-Gewinnspiel“-Blogposts des Tages mit der dazugehörigen Weinempfehlung. Beiträge zur Teilnahme am Gewinnspiel dürfen keine Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße enthalten.
- Der Gewinn ist eine Flasche des Weines, dessen Blogpost kommentiert wurde. Der Gewinn kann nicht in bar ausgezahlt werden und ist vom Umtausch ausgeschlossen. Der Gewinn wird unter allen zur Teilnahme berechtigten Teilnehmern verlost. Der Gewinner wird dann durch eine Mail an seine Mailadresse benachrichtigt und hat ab diesem Zeitpunkt 3 Tage Zeit, sich bei uns zu melden und uns seine Adresse für die Zusendung des Gewinnes mitzuteilen. Tut er dies nicht, behält sich die Weinheimat Württemberg eG vor, den Gewinn neu auszulosen.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Die Teilnahmebedingungen können jederzeit von Württemberger Wein ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden, ebenso kann das Gewinnspiel, insbesondere aus technischen Gründen, jederzeit abgebrochen werden. Ansprüche entstehen hieraus für die Teilnehmer nicht.
Datenschutzhinweis
(1) Die Weinheimat Württemberg eG verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten.
(2) Die Weinheimat Württemberg eG erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert die bei der Registrierung angegebenen Daten des Teilnehmers für die Dauer des Wettbewerbs zum Zwecke der Wettbewerbsdurchführung und –abwicklung sowie unternehmensbezogener (Werbe-)Maßnahmen.
(3) Ohne ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers werden die Registrierungsdaten nicht für weitere Zwecke durch die Weinheimat oder Dritte verwendet.
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